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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg397320
Datum14.04.2007 06:14      MSG-Nr: [ 397320 ]5448 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Sebastian BöhmDoch hat man auch das Recht auf Weiterbildung, also eine bestimmten Lehrgang XY, den man absolvieren dürfen muss,

Ich denke bis zu einem gewissen Grad könnte das so sein, nämlich für Lehrgänge die die Grundvoraussetzung für aktiven Feuerwehrdienst darstellen.
Das wären dann meines Erachtens nach die Grundausbildung, ohne die eine Einsatztätigkeit nicht zugelassen ist.

Also ist man bei allen folgenden Lehrgängen auf das Wohlwollen und die Einschätzung der persönlichen Fähigkeiten durch die Feuerwehrführung angewiesen.

Im Feuerwehrgesetzt BaWü habe ich auf alle Fälle nichts gefunden, was darauf verweist.

Wenn es aber für alle Lehrgänge so wäre, hätten wir wohl nur noch "hochqualifizierte" Zugführer in unseren Reihen


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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