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Straßenverkehrsordnung
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBlaulicht beim Maibaum holen79 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW397341
Datum14.04.2007 09:24      MSG-Nr: [ 397341 ]19620 x gelesen

Moin!

Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael WeyrichEin "geschlossener Verband" bedarf allerdings nach §29 StVO der Genehmigung.

bei Feuerwehrs brauch er diese Genehmigung erst bei mehr als 30 Fahrzeugen.


... wenn Du Dich auf den § 35 beziehst gilt gleiches natürlich auch für Bundeswehr, die Bundespolizei, den Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst.


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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