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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 397421 | ||
| Datum | 14.04.2007 16:35 MSG-Nr: [ 397421 ] | 5417 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jakob Theobald Zum Thema. Kein Problem dürften folgende Lehrgänge sein: Bei denen Lehrgängen sehe ich das auch so (wobei mir der "Sprechfunkhelfer" derzeit unbekannt ist). Wobei auf alle Fälle eine Körper- und Gesundheitliche eignung beim Atemschutzgeräteträger voraussetzung ist! Geschrieben von Jakob Theobald 2. Truppführerlehrgang Da es sich hier im den ersten "Führungslehrang" handelt, sollte m.E. nur geeignete Personen diesen Besuchen, wobei ich anderer seits Denke, dass jeder FA (SB) soweit geeignet sein sollte diesen zu besuchen. Geschrieben von Jakob Theobald 3. Maschinist Da im Eingangsthread gefragt wurde, ob es einen Anspruch auf Ausbildung und Weiterbildung gibt, halte ich auch diesen Lehrgang nicht für jeden geeignet. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung! Optimist; Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet! Heinz Rühmann ICQ 494000336 | ||||
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