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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorMich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg397421
Datum14.04.2007 16:35      MSG-Nr: [ 397421 ]5417 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Jakob TheobaldZum Thema. Kein Problem dürften folgende Lehrgänge sein:

1. Grundlehrgang
4. Sprechfunker bzw. Sprechfunkhelfer
5. Atemschutzgeräteträger
6. Kettensäge


Bei denen Lehrgängen sehe ich das auch so (wobei mir der "Sprechfunkhelfer" derzeit unbekannt ist).
Wobei auf alle Fälle eine Körper- und Gesundheitliche eignung beim Atemschutzgeräteträger voraussetzung ist!

Geschrieben von Jakob Theobald2. Truppführerlehrgang

Da es sich hier im den ersten "Führungslehrang" handelt, sollte m.E. nur geeignete Personen diesen Besuchen, wobei ich anderer seits Denke, dass jeder FA (SB) soweit geeignet sein sollte diesen zu besuchen.

Geschrieben von Jakob Theobald3. Maschinist

Da im Eingangsthread gefragt wurde, ob es einen Anspruch auf Ausbildung und Weiterbildung gibt, halte ich auch diesen Lehrgang nicht für jeden geeignet.


Mit Grüßen
Michael

Alles meine private und persönliche Meinung!

Optimist;
Ein Mensch, der alles halb so schlimm oder doppelt so gut findet!
Heinz Rühmann


ICQ 494000336

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