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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 397529 | ||
| Datum | 15.04.2007 12:09 MSG-Nr: [ 397529 ] | 5439 x gelesen | ||
Hallo, sicherlich hat man das Recht auf Ausbildung...doch meist ist dies immer im Wohlwollen mit der Wehrleitung abzustimmen bzw. auf die örtlichen Belange zu sehen. Ich als Wehrführer ,spreche jetzt von meiner Wehr,bin froh ,wenn ich junge Kameraden habe,die die Lehrgänge: 1.Truppmann 2.Truppführer 3.Atemschutz(wenn tauglich) 4.Sprechfunker 5.Maschinist(wenn auch z.Zt. Probleme mit Fahrerlaubnisklassen) 6.Kettensäge 7.Gruppenführer (bei Bedarf und Eignung sowie Verfügbarkeit) durchlaufen(wollen). Als weitere Lehrgänge kämen je nach Bedarf und Größe der Wehr noch GerätewartAtemschutzgerätewart in Frage. So kann ich bzw. meine Gruppenführer immer auf gut ausgebildetete Leute zurückgreifen. Natürlich macht es keinen Sinn,als TSF-Wehr auf dem Lande einen Lehrgang zu besuchen,den ich mein Lebtag in meinem Einsatzgebiet nicht habe,nur weil ich vielleicht mal in eine andere/größere Feuerwehr wechseln möchte,falls ich mich beruflich verändere und dadurch in eine größere Stadt ziehe. Wenn es dann noch ein anderes Bundesland ist,weiß ich ga nicht ob diese Lehrgänge anerkannt werden! Gruß Lars | ||||
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