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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren: Feuerwehr 'streikt' :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 M.8, Osnabrück und Mettingen / Niedersachsen/ Nrw | 398852 | ||
Datum | 21.04.2007 20:33 MSG-Nr: [ 398852 ] | 12724 x gelesen | ||
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Unbestreitbar ist eine Ölspur ein Fall für die Feuerwehr im Sinne des §1FSHG. Natürlich wird die Feuerwehr auch gerne dabei tätig, aber es ist erschreckend daswie geschehen Straße NRW sich nicht mehr zuständig fühlt und selbst bei Problemfällen wie es im Kreis Steinfurt nicht zuständig fühlt. Ich finde es in heutiger Zeit sehr kritisch am 15.30 den Arbeitsplatz zu verlassen, und wie Chefs es gerne nennen, die Straßen zu fegen. Und die Behörden sparen sich Überstunden und Zulagen. Rechtlich sehe ich jede Ölspur mit gemischten Gefühlen. Wie sollte die Sraße gereinigt werden? Überall verläuft es anders, nur Abstreuen, abstreuen mit Stiefelbalett, mit Aufnahme, Naßreinigung.... Wer macht es denn nun falsch und richtig? Sicher kann man ein Schild ÖLSPUR austellen, aber haben wir auch für jede Seitenstraße eins, und wie sieht es mit der Geschwindigkeitreduzierung aus? Wer ist Haftbar wenn es in diesem Bereich wirklich kracht? Also wenn dann würde mich ja intressieren wie es anderswo gehandhabt wird. Rettungsdienst seine Transportverweigerung zum Unterschreiben wir mit Einsatzstellenübernahmeprotokoll mit Unterschrift der Polizei? Jedem sein Recht auf eine eigene Meinung... Jeder kehre vor seiner Tür zuerst... | ||||
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