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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspuren: Feuerwehr 'streikt' :-()39 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg398854
Datum21.04.2007 20:39      MSG-Nr: [ 398854 ]12600 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Stellungnahme IM-BW Beseitigung v. Ölspuren
  • 23.04.07 Landtaganfrage Ba-Wü
  • 19.04.07 Information des LFV NRW zum Urteil des OVG Münster
  • 19.04.07 Ölspuren: Feuerwehr sieht das Ehrenamt missbraucht

  • Geschrieben von Rolf MöllmannUnbestreitbar ist eine Ölspur ein Fall für die Feuerwehr im Sinne des §1FSHG.

    Aber erst seit sieein Gericht für NRW dazu gemacht hat.
    Im Rest der Republik ist es im Zweifel nur Amtshilfe.


    Geschrieben von Rolf MöllmannAlso wenn dann würde mich ja intressieren wie es anderswo gehandhabt wird. Rettungsdienst seine Transportverweigerung zum Unterschreiben wir mit Einsatzstellenübernahmeprotokoll
    mit Unterschrift der Polizei?


    Warum nicht. Oder per Spruch an die Leitstelle. "Einsatzstelle an PHM XYZ vom Revier A-Stadt übergeben, rücken ein".


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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