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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ölspuren: Feuerwehr 'streikt' :-() | 39 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 398854 | ||
Datum | 21.04.2007 20:39 MSG-Nr: [ 398854 ] | 12600 x gelesen | ||
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Geschrieben von Rolf Möllmann Unbestreitbar ist eine Ölspur ein Fall für die Feuerwehr im Sinne des §1FSHG. Aber erst seit sieein Gericht für NRW dazu gemacht hat. Im Rest der Republik ist es im Zweifel nur Amtshilfe. Geschrieben von Rolf Möllmann Also wenn dann würde mich ja intressieren wie es anderswo gehandhabt wird. Rettungsdienst seine Transportverweigerung zum Unterschreiben wir mit Einsatzstellenübernahmeprotokoll Warum nicht. Oder per Spruch an die Leitstelle. "Einsatzstelle an PHM XYZ vom Revier A-Stadt übergeben, rücken ein". Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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