Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge |
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 399007 |
Datum | 22.04.2007 20:04 MSG-Nr: [ 399007 ] | 11270 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Christian FischerGeschrieben von Thomas Fuchs
Bei uns gibts da keine Diskussion - zuerst der örtl. WF, kommt der Stützpunkt hinzu, dann der Zug- oder Verbandsführer des Stützpunktes.
Aber nur, wenn das FwG die automatische Einsatzleitung durch "fremde" Kräfte (also FüKräfte einer anderen Gemeidefeuerwehr) vorsieht. Also wenn in RLP die Rede von Gemeinde ist, ist damit die Verbandsgemeinde gemeint. In den verschiedenen Ortsgemeinden gibt es dann (Orts)Feuerwehren welche alle zusammen eine Feuerwehr (nämlich die der Verbandsgemeinde) bilden. Daher also keine fremden Kräfte. Alles ein Laden. ;-)
Gruß
Thomas
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