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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ernennung zum GF / ZF und EInsatzkeitung | 45 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz | 399036 | ||
Datum | 22.04.2007 21:35 MSG-Nr: [ 399036 ] | 11303 x gelesen | ||
Geschrieben von Carmen Fuchs da gibt es sicher kein problem aber was machst du wenn mehrere einheiten zusammen kommen und der oder die beauftragten EL´s der Gemeinde kommen nicht?Also irgendwie kann ich dir nicht so ganz folgen...Also du sagst: Fall1 Gemeinde hat nix geregelt = EL nur BM/WL bzw. stellv. Fall2 Gemeinde hat es geregelt = EL sind alle bestellten GF/ZF/VF sowie WF/WL/BM bzw. stellv. Im Fall1 hat man dann nur einen Einsatzleiter wenn eine der betreffenden Personen vor Ort ist (könnte problematisch werden...) Im Fall2 hat man dann ebenfalls nur einen Einsatzleiter wenn eine der betreffenden Personen vor Ort ist (dürfte aber kein Problem sein) Wo hängts? Gruß Thomas | ||||
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