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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | NEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH | 140 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 399118 | ||
Datum | 23.04.2007 10:47 MSG-Nr: [ 399118 ] | 102310 x gelesen | ||
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Hallo, das ist je nach Standort völlig unterschiedlich geregelt. Unstrittig ist nur, dass es keinen Sinn macht (von wenigen Ausnahmen abgesehen) das NEF als Straßenräumer für ein anderes Sonder/Wegerechtsfahrzeug einzusetzen. Wir betrachten NEF und RTW als taktische Einheit die im Regelfall zusammen bleiben muss. Auf dem NEF sind bei uns Sondergeräte und Sondermedikamente die dem Notarzt ohne Zeitverzögerung zur Verfügung stehen müssen. Wie gesagt kann man den Sachverhalt jedoch je nach Beladung und örtlicher Philosophie unterschiedlich betrachten. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer www.firehelmets.info | ||||
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