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Notarzteinsatzfahrzeug
Notarzteinsatzfahrzeug
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarzteinsatzfahrzeug
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaNEF mit Sonderrechten hinter RTW zum KRH140 Beiträge
AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg399118
Datum23.04.2007 10:47      MSG-Nr: [ 399118 ]102310 x gelesen
Infos:
  • 23.04.07 Blaulicht-Erlass NRW
  • 23.04.07 § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht
  • 23.04.07 § 35 Sonderrechte

  • Hallo,

    das ist je nach Standort völlig unterschiedlich geregelt. Unstrittig ist nur, dass es keinen Sinn macht (von wenigen Ausnahmen abgesehen) das NEF als Straßenräumer für ein anderes Sonder/Wegerechtsfahrzeug einzusetzen.

    Wir betrachten NEF und RTW als taktische Einheit die im Regelfall zusammen bleiben muss. Auf dem NEF sind bei uns Sondergeräte und Sondermedikamente die dem Notarzt ohne Zeitverzögerung zur Verfügung stehen müssen.

    Wie gesagt kann man den Sachverhalt jedoch je nach Beladung und örtlicher Philosophie unterschiedlich betrachten.

    Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

    Gerhard Pfeiffer

    www.firehelmets.info



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