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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Beleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung | 12 Beiträge | ||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399157 | ||
Datum | 23.04.2007 12:44 MSG-Nr: [ 399157 ] | 9142 x gelesen | ||
Geschrieben von Gerhard Bayer ... also der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass ich weder bei einem Flächenbrand noch beim Fahrzeugbrand mittags um 12 Uhr im Freien ein Beleuchtungsgerät brauche ... also wird es hier auch nicht aus dem Fzg. mitgenommen ... egal was in der FwDV steht (trifft übrigens auch für Fw-Gurt und Fw-Leine zu). Totale Sonnenfinsterinsse werden in der Regel vorher angekündigt ;-) Genauso sehe ich das im E-Fall auch. Ein Problem sehe ich darin, während der laufenden Ausbildung innerhalb der Feuerwehr oder als Ausbilder an der Kreisfeuerwehrschule den Kameraden grundlegende Gründe dafür zu nennen. MkG Georg Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | ||||
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