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1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Rubrikneue FwDV´s zurück
ThemaBeleuchtungsgerät als Pflichtausrüstung12 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen399207
Datum23.04.2007 14:51      MSG-Nr: [ 399207 ]9144 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Christian Heitzmanndas kann man so nicht sagen. Wenn du mehrere Trupps in einen EX-Bereich oder möglicherweise Ex-Bereich schickst brauchen die auch Lampen mit Ex-Schutz.

... ganz einfach: bei einem nur gemäß Norm ausgestatteten Fahrzeug kann ich dann eben nur einen Trupp dorthin schicken (da nur eine Lampe ex-Schutz hat).
Und eigentlich darf ich ihn auch mit PA gar nicht in einen nicht einsehbaren Innenraum mit vermuteter ex-Gefahr schicken, weil ich ihm kein lt. FwDv 7 vorgeschriebenes Funkgerät (da diese lt. Norm ohne ex-Schutz sind) mitgeben darf.

Gruss
Gerhard



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