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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Verschiedene Ausbildungsdauer | 92 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 399238 | ||
Datum | 23.04.2007 18:13 MSG-Nr: [ 399238 ] | 34956 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier (nur wenige Einheiten der (freiwilligen) Feuerwehr sind Einheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes, Hier irrt der Chronist allerdings: § 11 ZSG sagt: (1) Die nach Landesrecht im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Ich wüsste ehrlich gesagt kein Land, dass Teile der Feuerwehren von der Mitwirkung im (Landes)Katastrophenschutz ausklammert. Also: Ob BF, ob FF, ob freigestellt, ob nicht: Wir alle sind Katastrophenschutz im Zivilschutz ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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