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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Maibaumwache | 18 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg | 399788 | ||
Datum | 27.04.2007 09:46 MSG-Nr: [ 399788 ] | 7379 x gelesen | ||
Salü, dann könnte ich als Jugendleiter einer Kirchengemeinde auch keine Übernachtungen im Gemeindehaus, keine LAN-Partys oder ähnliches organisieren. Das JuSchG verbietet nicht mit Kindern/Jugendlichen die Nacht durchzumachen. Was es verbietet sind: - Aufenthalt in Gaststätten nach 24 Uhr - Kinobesuche (je nach Alter und Uhrzeit) - Rauchen - ungebrannten Alkohol bis 16 - gebrannten Alkohol und in einerSpielhalle werdet ihr den Baum net aufstellen - oder gar an jugendgefährdeten Orten, oder? Hier ist der Text des JuSchG: http://bundesrecht.juris.de/juschg/ Grüße aus Mannem Jochen | ||||
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