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RubrikJugendfeuerwehr zurück
ThemaMaibaumwache18 Beiträge
AutorJoch8en 8P., Edingen / Baden-Württemberg399788
Datum27.04.2007 09:46      MSG-Nr: [ 399788 ]7379 x gelesen

Salü,

dann könnte ich als Jugendleiter einer Kirchengemeinde auch keine Übernachtungen im Gemeindehaus, keine LAN-Partys oder ähnliches organisieren.

Das JuSchG verbietet nicht mit Kindern/Jugendlichen die Nacht durchzumachen.

Was es verbietet sind:
- Aufenthalt in Gaststätten nach 24 Uhr
- Kinobesuche (je nach Alter und Uhrzeit)
- Rauchen
- ungebrannten Alkohol bis 16
- gebrannten Alkohol

und in einerSpielhalle werdet ihr den Baum net aufstellen - oder gar an jugendgefährdeten Orten, oder?

Hier ist der Text des JuSchG: http://bundesrecht.juris.de/juschg/

Grüße aus Mannem
Jochen



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