News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beiträge | ||
Autor | Geor8g M8., Belzig / Brandenburg | 399998 | ||
Datum | 28.04.2007 22:04 MSG-Nr: [ 399998 ] | 57572 x gelesen | ||
Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Erstmal, wenn man §35 und §38 der StVO in Anspruch nimmt hat das Blaulicht und das Einsatzhorn durchgängig bis zur Einsatzstelle eingeschaltet zu sein! Und die Entscheidung, ob beides eingeschalten wird, obliegt dem Fahrzeugführer (bei euch GF) und nicht dem Maschinisten. Denn der Maschinist entscheidet nicht ob sich der Einsatz die im u.g. Auszug aus der StVO wiederspiegelt. §38 StVO Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Alles steht im Schatten meiner eignen Meinung http://www.feuerwehr-belzig.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|