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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 400017 | ||
Datum | 28.04.2007 22:40 MSG-Nr: [ 400017 ] | 57424 x gelesen | ||
Hi, Geschrieben von Boris Suhr Bei einer Einsatzfahrt hat der OrtsBM als Gruppenführer desöfteren das Einsatzhorn ein bzw. wieder ausgeschlatet. Da sollte er direkt was auf die Finger kriegen. Geschrieben von Boris Suhr Der Maschinist verbat sich diese Tätigkeit, da er bei einer Einsatzfahrt für die Benutzung von Horn und Blaulicht verantwortlich ist. Genau. So siehts aus. Geschrieben von Boris Suhr Der GF hier der OrtsBM entscheidet nach Auffassung des Maschinisten am Beginn der Einsatzfahrt ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden. Dies ist auch meine Meinung. Ja. Er entscheidet, ob die Vorraussetzungen für eine Einsatzfahrt gegeben sind. Wenn ja, dann obliegt jetzt dem Ma, wie er das umsetzt. Sicherlich kann der GF kritik an der Fahrweise üben. Im schlimmsten Fall ist es ja auch möglich, dass er ihn ablösen lässt. Dann stellt sich aber die Frage, warum der Ma überhaupt ein solcher ist... Direkten Einfluss hat aber nicht und es darf nicht sein, dass er dem Fahrer in die Bedienung greift. Geschrieben von Boris Suhr Kann mir jemand zu diesem Thema weiterhelfen? Wo ist es genau schriftlich geregelt? Im Prinzip ist es ganz klar, dass immer der Fahrer für das Fahren eines Fahrzeugs verantwortlich ist. Warum sollte es bei der Feuerwehr anders sein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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