Rubrik | Einsatz |
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Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beiträge |
Autor | Niko8lai8 D.8, Baunatal / Hessen | 400038 |
Datum | 28.04.2007 23:19 MSG-Nr: [ 400038 ] | 57137 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Öhm also vom Grundsatz her entscheidet erstmal die Leitstelle ob und wie die betreffenden Kräfte zur Einsatzstelle zu gelangen haben. Wenn Diese dann entscheidet das mit Alarm ausgerückt werden soll, hat man laut §35 & §38 der StvO nur Sonder- und Wegerechte mit blauen Blinklicht sowie Martinshorn. Ich denke damit ist alles ausreichend geklärt. Der GF darf dem MA nur anweisen langsamer zu fahren und wo er lang zu fahren hat sowie wo er das Fahrzeug abzustellen hat.
Gruß cofi
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