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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kommandantenwahl ohne da zu sein | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 400053 | ||
Datum | 28.04.2007 23:34 MSG-Nr: [ 400053 ] | 5044 x gelesen | ||
Geschrieben von Georg Meerkatz Ja kann man, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Wahl sondern um eine Bestellung nach einer vorangegangener Anhörung der Kameraden der Feuerwehr. Ach was. Hast Du den Gesetzestext den Du zitierst auch gelesen? Für NRW hätte ich Dir ja noch Recht gegeben aber für Bayern geht es um eine Wahl. Geschrieben von Georg Meerkatz Der Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern Gruß Sven | ||||
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