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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaKommandantenwahl ohne da zu sein7 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW400053
Datum28.04.2007 23:34      MSG-Nr: [ 400053 ]5044 x gelesen

Geschrieben von Georg MeerkatzJa kann man, denn es handelt sich hierbei nicht um eine Wahl sondern um eine Bestellung nach einer vorangegangener Anhörung der Kameraden der Feuerwehr.

Ach was. Hast Du den Gesetzestext den Du zitierst auch gelesen? Für NRW hätte ich Dir ja noch Recht gegeben aber für Bayern geht es um eine Wahl.

Geschrieben von Georg MeerkatzDer Feuerwehrkommandant wird von den Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern
der Freiwilligen Feuerwehr einschließlich der hauptberuflichen Kräfte und
der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte
auf sechs Jahre gewählt.


Gruß
Sven



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