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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen | 400177 | ||
Datum | 29.04.2007 18:05 MSG-Nr: [ 400177 ] | 57122 x gelesen | ||
Geschrieben von Lüder Pott na , die Vorschrift verlangt für § 35 das, was eigentlich für § 38 nötig ist. Dann wäre auch keine Unterscheidung nötig. Mm, nö. Es wird IMHO nur gesagt das, wenn ich Wegerechte einfordern könnte, diese aber nicht haben will, ich dennoch mit SoSi fahren soll um andere zu warnen. Konstruieren wir mal ein Beispiel *überleg* Ich befinde mich auf der Anfahrt zu einem Brand auf einer Landstrasse unterwegs auf der ich durch mein Fahrzeug nicht schneller als ein PKW fahren kann. Ich brauche also (mal von dem Trecker oder Schleicher abgesehen) keine Wegerechte, habe aber nach §38 StVO das Recht sie einzufordern. Dennoch schalte ich das Horn ein um vor meiner potentiellen/begangenen Überschreitung der StVO zu warnen. So interpretiere ich die VwV, das muss erstens nicht stimmen und zweitens nicht meine Zustimmung finden ;) MkG CJ Freiwillige Feuerwehr Rodheim Ich vertrete hier (sofern nicht anders gekennzeichnet) nur meine persönliche Meinung. Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der Belustigung des Lesers. - Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic. - Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced. - Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it. | ||||
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