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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Wer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn? | 107 Beiträge | ||
Autor | Armi8n F8., Unteruhldingen / Baden | 400183 | ||
Datum | 29.04.2007 19:13 MSG-Nr: [ 400183 ] | 57270 x gelesen | ||
Moin. Wenn jeder Einsatzfahrer halbwegs vernünftig nachdenkt, dann macht ers schon richtig. Kleine Regeln, die ich für mich selbst machte, haben bis Dato zu keinen Beschwerden geführt. Fahre langsamer als normal. Bei gebotener Eile grundsätzlich mit Blaulicht. Mit eingeschaltetem Horn: - an Kreuzungen heranfahren, auch auf der Vorfahrtsstrasse oder grüner Ampel. - auf andere Verkehrsteilnehmer aufschliessen. - an einer Kolonne langsam und bremsbereit vorbeifahren. - hinter einem im Weg stehenden Fahrzeug in ausreichendem Abstand stehenbleiben. - bei der Übertretung einer Geschwindigkeitsbeschränkung. - wenn der Bauch / 7 Sinn es sagt. Während der Fahrt funkt der GF. Der Fahrer darf während der Einsatzfahrt ebensowenig den Fahrzeugfunk bedienen, wie der GF das Horn. Der Beifahrer darf bei mir höchstens das Horn einschalten, aber nimmer aus. In einem Fall hatte ich schon dem GF gesagt, wann er ein- und ausschalten soll. Aber meiner Meinung nach, hat der GF genug mit dem Funkverkehr, FMS - Statusmeldungen, Mannschaftseinteilung (Stichwort: Atemschutztrupps, "mit Bereitstellung"), Einsatztaktik, ect. zu tun. Ich habe mal gelernt: Das Ausnutzen der Sonderrechte ist grundsätzlich nur mit Blaulicht und Sondersignal gestattet. Während der Nachtzeit, ist aus Rücksicht auf den schlafenden Bürger (der eh nichts von der Feuerwehr hält) das Horn nur wenn nötig einzusetzen ist. BG, fuxel Und weil's alle schreiben.......... Dieses ist ausschliesslich meine Meinung....................... | ||||
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