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Straßenverkehrsordnung
RubrikEinsatz zurück
ThemaWer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn?107 Beiträge
AutorChri8sti8an 8J., Rodheim / Hessen400258
Datum30.04.2007 09:14      MSG-Nr: [ 400258 ]57129 x gelesen

Geschrieben von Christof StroblWeil dies schon öfter zu diesem Beitrag erläutert wurde, s. o.

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe waren Lüder Pott, Markus Groß und ich die einzigen die auf die VwV eingegangen sind. Lüder Pott sieht einen Widerspruch zur StVO, Markus Groß fehlt ein "Empfänger" und meine Meinung kennst du.

Wie interpretierst du das?

Geschrieben von Christof StroblBei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehaltenwerden können, sollte, wenn möglich und zulässig (VwV).

Geschrieben von Christof StroblSo wie du interpretierst dürfte ich das Horn nicht mal abschalten, wenn ich auf einer leeren Vorfahrtstraße mit meinem alten 12t mit 50 einen steilen Berg hinauffahre, obwohl in diesem Moment >alle Vorschriften eingehalten werden können<. Du fährst dann mit 50 Km/h und Tröte weiter, und grüßt die Moped, PKW´s, und alles was dich sonst noch so überholt??

Wenn du dabei die StVO nicht einhalten kannst müsstest du nach der VwV Horn anhaben.

Ich habe nicht gesagt das wir das so machen ...

MkG
CJ


Freiwillige Feuerwehr Rodheim
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- Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
- Any technology distinguishable from magic is insufficiently advanced.
- Any technology, no matter how primitive, is magic to those who don't understand it.

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