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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | AGBF 'Neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung' | 16 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 R.8, GL / Köln / NRW | 400548 | ||
Datum | 01.05.2007 14:13 MSG-Nr: [ 400548 ] | 8951 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Kann mir irgend jemad erklären, wie 880 LF Bundesweit für die flächendekende Notdekon irgendwie besonders geeignet sein sollen? Damit kann man sich die "Quoten-LF" pro Lkr. halten ;-) Geschrieben von Ingo zum Felde Wenn ich das Prinzip der Notdekon richtig verstanden haben, werden doch hier gerade sofort verfügbare LF (und das sind eben solche der täglichen Gefahrenabwehr) eingesetz. Nur so ist eine schnelle Reaktion und damit eine Verschleppung der Kontamination durch die Betroffenen möglich. Wobei man auch nicht vernachlässigen sollte, das Wirkung teilweise abhängig ist von der Einwirkdauer auf den Körper. In so fern je schneller die Betroffenen "abgeduscht" werden, desto besser. Geschrieben von Ingo zum Felde wieso gerader die AGBF NRW einen BHP50 je Gebietskörperschaft -unabhängig von der Einwohnerzahl- fordert Weil ein MANV mit 50 Betroffenen dem klassischen Busunfallmodel folgt. Unfall mit Bus => 50 Verletzte = größtes Schadensereignis, das ein RD-Bereich eigenständig abarbeiten können muß. Vgl. Kritischer Wohnungsbrand zur Leistungsfähigkeit einer FW. Geschrieben von Ingo zum Felde Auch das Land hat ja die GW-San und AB-MANV nach Gebietskörperschaft verteilt und fordert vom Bund einen Verteilungsschlüssel nach Bevölkerung. Weil die Schadenslagen, für die diese Einheiten vorgesehen sind, nunmal in einem Bevölkerungsreichen BL mehr Betroffene "produzieren". Ergo soll dort auch mehr zur Gefahrenabwehr zur Verfügung stehen. Gab es dazu nicht auch die Risikoanalyse ? mit freundlichen Grüßen Michael Roleff | ||||
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