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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | AGBF 'Neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung' | 16 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 400570 | ||
Datum | 01.05.2007 15:03 MSG-Nr: [ 400570 ] | 9011 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff Weil ein MANV mit 50 Betroffenen dem klassischen Busunfallmodel folgt. Wiso wird bei (zivilem) MANV eigentlich immen nur an einen Bus gedacht? Gerade in Metropolen mit Stadien und großen Arenen, ÖPNV und Mega Einkaufscentren lassen sich leicht Ereignisse erdenken die weit über 50 Verletzte hinausgehen. Dagegen sind auf dem Land die 50 Verletzten eine gute Planungsbasis für größere Autobahnunfälle oder Bus- und Zugunfälle. Außerdem ist es (zumindest im wirklichem Leben) eben nicht so, dass eine Gebietskörperschaft einen MANV 50 ohne Hilfe von Außen abarbeitet. Zumindest RTH, NEF und RTW werden bei einem punktuellem Ereigniss großflächig eingesetzt (Mir sind hier Anfahrten von 50km bekannt). Ergo: 50 Verletzte sind eine gute Planungsgröße für die Fläche, in einer Stadt über 500.000 EW aber sicherlich zu wenig. Für den K-Fall ist insbesondere die Gleichzeitigkeit von mehreren Ereignissen zu betrachten. Gruß Ingo | ||||
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