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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | ein harscher Leserbrief | 24 Beiträge | ||
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 401011 | ||
Datum | 03.05.2007 11:44 MSG-Nr: [ 401011 ] | 9823 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Offenbar irren sich einige Polizeibeamte (SB) über das, was zumutbar ist und die Reichweite ihrer Garantenpflicht. Es reicht bei einem Schadenfeuer aus, die Feuerwehr zu verständigen und deren Einsatz zu ermöglichen und zu unterstützen. Ein Retten von vermißten Menschen aus einem verrauchten Bereich übersteigt das zumutbare Maß und begründet zusätzliche Gefahren. Hallo Sven und alle Leser, Dein Bericht bringt es auf den Punkt.. Mit keinem Wort hatte ich geschrieben, dass die Polizei an der Brandstelle nichts zu suchen oder sagen hätte.. Dass das so nicht stimmen kann, das ist schon eine Frage des gesunden Menschenverstandes. Die sachliche Zuständigkeit der Feuerwehr liegt in der Durchführung der Brandbekämpfung begründet - und genau das meine ich. (Negativbeispiel eines gewaltigen Irrtums die von Dir angesprochene Festnahme des Einsatzleiters ((siehe Deinen Bericht)) Alleine das uns "vom Halse halten" störender Zuschauer (auch die gefährden sich und uns ja immer wieder) ist eine der wichtigen Momente der pol. Gefahrenabwehr.. Neben vielen Anderen! Was ich meinte und meine, auch so geschrieben zu haben, das und genau das steht in Deinem Abschlusssatz.. Irgend jemand schrieb, ich solle mit dem Problem doch an das MdI gehen.. Nun, ich hatte an die Dienststelle geschrieben und gebeten, beim hiesigen PolPr. vorstellig zu werden. Geschah nicht - und da kann ich schlecht an der Dienststelle vorbei operieren. Gruß Klaus | ||||
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