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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Person hinter Tür -> Tür öffnen | 45 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8G., Bockenheim / Hessen | 401261 | ||
Datum | 04.05.2007 10:45 MSG-Nr: [ 401261 ] | 16839 x gelesen | ||
Hallo Geschrieben von Klaus Bethge Jeder Alarm wurde automatisch an die Polizei gemeldet - und die kam dazu. Da frage ich mich, warum? Die ist nämlich in den wenigsten Fällen - wenn die Feuerwehr sich rechtskonform verhält - wirklich erforderlich. Geschrieben von Klaus Bethge Kam es zu den von mir geschilderten Situationen, dass ein Bürger die Feuerwehr bat, die Tür zu öffnen, weil er seinen Schlüssel verloren hat, dann, aus der Erfahrung heraus (siehe die Geschichte mit dem Hausbesitzer und dem Mietnomaden) musste er seinen Personalausweis vorlegen. Entsprechend ausgebildetes Leitstellenpersonal sollte solche "Einsätze" eigentlich abfangen können - ganz einfach mangels Zuständigkeit der Feuerwehr. Geschrieben von Klaus Bethge Damit hier keine Konfusion auftritt: Das waren keine Alarme, sondern Einsätze, da wurde unterschieden. Warum kommt dann die Feuerwehr, wenn keine Gefahr angenommen wird. Geschrieben von Klaus Bethge War es eine "Hilflose hinter verschlossener Tür.." oder drang Brandgeruch (auch das beliebte und berüchtigte angebrannte Essen) durch die Ritzen, dann fingen wir an, die Tür zu öffnen, egal, ob Pol vor Ort war oder nicht. Ebend. Hier ist dann auch die Feuerwehr zuständig. Geschrieben von Klaus Bethge Falls jetzt jemand sagen kann, wir rechtswidrig gehandelt haben, bitte, nur zu, ich bin ganz Auge. Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr außerhalb von Gefahrensituationen Türen öffnen soll? Türöffnung bei "Schlüssel verloren" ist eine gewerbliche Aufgabe. Auch ein Hausbesitzer darf die Wohnung eines Mieters nicht ohne Weiteres betreten. Hier leistet ihr Unterstützung bei einer Grundrechtsverletzung bzw. übt selbst eine aus. Wo steht geschrieben, dass die Feuerwehr zur Feststellung der Identität Personenkontrollen durchführen darf? Gruß Markus | ||||
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