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RubrikABC-Gefahren zurück
ThemaKennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ...9 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen401997
Datum08.05.2007 00:14      MSG-Nr: [ 401997 ]5423 x gelesen
Infos:
  • 08.05.07 Gefahrgut - Recht / Vorschriften - Straße (www.bmvbs.de)

  • Hallo,

    Geschrieben von Gerhard Pfeifferdiese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus).

    Als ich ihm die Problematik aus Feuerwehrsicht schilderte meinte dieser nur, dass ich regelmäßig mein Gehalt bekomme und er bei thematisierung gesetzlicher Vorschriften eben keines (mehr).


    wenn man sich Vorschriften vorsätzlich ignoriert, kann natürlich noch viel mehr sein, klar. Aber ich lese Dein Posting und auch die ADR so, dass bei Einhaltung der Bestimmungen eigentlich eine Kennzeichnung des Fahrzeuges sein müsste, wenn I-weiss, II-gelb oder III-gelb transportiert wird - trifft das zu?

    War das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens?


    mfG

    Mathias Zimmer


    #Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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