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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Kennzeichnung Klasse 7 - war: Atomare Strahlung der ... | 9 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 401997 | ||
Datum | 08.05.2007 00:14 MSG-Nr: [ 401997 ] | 5423 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer diese Möglichkeit besteht. Private Zulieferer haben auch deshalb Probleme mit der Kennzeichnung, da immer wieder diese Fahrzeuge gezielt beschädigt und zerkratzt werden (so die Aussage eines privaten Anlieferers in einem Stuttgarter Krankenhaus). wenn man sich Vorschriften vorsätzlich ignoriert, kann natürlich noch viel mehr sein, klar. Aber ich lese Dein Posting und auch die ADR so, dass bei Einhaltung der Bestimmungen eigentlich eine Kennzeichnung des Fahrzeuges sein müsste, wenn I-weiss, II-gelb oder III-gelb transportiert wird - trifft das zu? War das in Deinem Beispiel ein Kurier oder ein normaler "Paketlaster" eines größeren Zustellunternehmens? mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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