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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDefinition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA37 Beiträge
AutorHilm8ar 8K., Köln / NRW402598
Datum11.05.2007 18:40      MSG-Nr: [ 402598 ]9705 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Dietmar Reimeroder bei der Beihilfe, wo mittlerweile 150?/Jahr nicht mehr erstattet werden.

nach welchem Recht, Landesrecht NRW ?

mfG
Hilmar



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Definition Ehrenamt - war: Rente für Freiwillige FA - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt