Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Handschuhe & EN 659 | 18 Beiträge |
Autor | Sven8 N.8, Gehrden / Niedersachsen | 403099 |
Datum | 15.05.2007 20:09 MSG-Nr: [ 403099 ] | 6043 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
1. Europäische Norm
2. Englisch
1. Europäische Norm
2. Englisch
Geschrieben von Christian SchorerNein, wieso denn? Die sind doch noch brauchbar, eben für diese Einsatzzwecke. Es gibt keine Aussonderungsfrist oder ähnliches dafür, im Zwiefelsfall eine Gefährdungsanalyse machen und gut ist. Schließlich braucht nicht jeder Löschknecht einen Handschuh für 50 Euro aufwärts, zumindest ist das meine Meinung.
Hi, so war es ja auch gemeint, aussondern als AGT-Handschuh und als Feuerhandschuh für nicht AGT einsetzten, die 5 ? Arbeitshandschuhe hat ja jeder zusätzlich...
also
AGT: EN 659:2003 + Arbeitshandschuh
Nicht AGT: EN 659 (<5%) + Arbeitshandschuh
die Frage lautete ob es sein könnte, dass ein EN659 nachträglich zertifiziert wurde und somit weiterhin beim AGT bleiben dürfte oder ob dies kategorisch ausgeschlossen ist...
Gruß Sven
Mit freundlichen Grüßen
Sven
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