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Tragkraftspitzenanhänger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
Tragkraftspitzenanhänger
1. Pressluftatmer

2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.

3. Permanent Allrad
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaIst ein TSA noch zeit gemäß? war:Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren137 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen403875
Datum21.05.2007 10:48      MSG-Nr: [ 403875 ]112842 x gelesen

hast du nen Link dazu?

Nö.

Was spricht dagegen?

1. Die Zeitdauer die es braucht einen TSA und die dazugehörige Mannschaft zum Einsatzort zu bringen ist verständlicherweise um einiges höher als bei einer Fahrzeuglösung. In vielen Fällen wird man im gleichen Zeitraum Kräfte von außen zugeführt haben.

2. Das Einbringen von vier PA, Funkgeräten & Co. verringert zwangsläufig den Umfang der restlichen Beladung. Es bleibt da nicht allzuviel übrig.

3. Nicht selten (auch in dem von mir gesehenen Beispiel) wird auf eine 4m Funkverbindung verzichtet. Die Kommunikation nach außen (insbesondere bei Atemschutzunfällen in der ersten Einsatzphase - Stichwort: RTW&Co) ist nicht gegeben.

4. Nicht selten sind die Lagerungsbedinungen von TSA suboptimal, was sich mitunter auch negativ auf den zustand von PA und Funk auswirkt.

5. ...

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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