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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ist ein TSA noch zeit gemäß? war:Zukunft der Freiwilligen Feuerwehren | 137 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 403913 | ||
Datum | 21.05.2007 13:25 MSG-Nr: [ 403913 ] | 112772 x gelesen | ||
Na ja, vielleicht doch. Wenn nämlich der Anhänger ein ZGG von 600 kg hat, das Zugfahrzeug ein ZGG von 2,94 t, dann ergibt sich eine Gesamtmasse von 3,54 t. Nachdem, was hier steht: Geschrieben von ---http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisklassen.php#Klasse_B--- Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). ist die Kombination zu schwer und damit nicht in B enthalten. Sinnvoll ist es meiner Meinung nach eh nicht, das zu tun. Grüße Micha | ||||
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