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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaPimp my TSF...105 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen404191
Datum22.05.2007 12:54      MSG-Nr: [ 404191 ]89857 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Ulrich CimolinoDerartige Feriendomiziele (bewohntes 3. OG) stehen normalerweise genehmigt nur in größeren Orten mit entsprechend leistungsfähigerer Feuerwehr.
Deswegen schrieb ich ja 1. bzw. 2. OG, hier geht es in erster Linie um den zweiten(!) zweiten Rettungsweg.

Wenn man sich Bilder von Maasholm betrachtet, fallen einige Gegebenheiten auf, die das Vorhalten der zweiten tragbaren Leiter rechtfertigen können (wie gesagt - aufgrund der exponierten Lage des Ortes). Ich denke z. B. an die enge Bebauung im Ortskern, oder Reetdächer, deren First über dem Einsatzbereich einer Steckleiter liegt und das Gebäude links im Hintergrund scheint auch etwas höher zu sein.

Ich würde in diesem (Ausnahme-)Fall die Schiebleiter durchgehen lassen. Die zweite Leiter ist auf jeden Fall sinnvoll und bei einigen Gebäuden scheint auch eine Schiebleiter angebracht.


Gruß
Markus

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