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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaSchnellangriffsverteiler39 Beiträge
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW404845
Datum24.05.2007 22:43      MSG-Nr: [ 404845 ]16807 x gelesen

Geschrieben von Axel RauchMir wurde gesagt, das es nicht zulässig sei, einen Schnellengriffsverteiler an einem (zusätzlichen) Pumbenabgang dauerhaft angekuppelt zu lassen. Die Lagerung müsste derart sein, das der Maschienist Grundsätzlich das Ende der B-Leitung ankuppelt.

Ist dies richtig und wenn ja worraus geht das hervor (Unfallgefahr bei versehentlichem öffnen des Abgangs)?


Möglichkeit wäre auch, das der Maschinist einen der Abgänge wählen kann, oft sind doch 3 vorhanden, links, hinten, rechts, so dass immer die möglichkeit besteht zwischen links oder mitte und rechts oder mitte zu wählen.

Meine Idee dazu

MFG
Thobias


Das hier ist auschließlich meine Meinung, und nur weil es meine Meinung ist, heißt das nicht das andere auch andere Meinungen haben dürfen.

Besucht mal meine Website http://www.feuerwehr-deusen.de

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