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As Far As I Know - Soweit ich weiß
RubrikEinsatz zurück
ThemaWer schaltet bei Einsatzfahrt Blaulicht und Horn?107 Beiträge
AutorProf8. D8r. 8Die8ter8 M.8, Bautzen / Sachsen405428
Datum27.05.2007 20:58      MSG-Nr: [ 405428 ]56816 x gelesen

Geschrieben von Christian JeschGeschrieben von Christof Strobl
Und die VwV spricht von sollte eingeschaltet sein, nicht muss, oder darf nur.....


Soll heisst muss wenn kann. Ne Unterscheidung zwischen sollte und soll gibts AFAIK nicht.

Wie gesagt, ich sage nicht das mir das gefällt / das ich das gut finde was da in der VwV steht, ich würde nur gerne geklärt haben was es heisst :)


Wenn die Vwv von "sollte" spricht bedeutet das nach der Auslegung im Verwaltungsrecht ein "muss", von dem nur bei außergewöhnlichen Gründen abgewichen werden darf. Sorry, das ist geltendes Verwaltungsrecht.

Die Vwv gibt allerdings selbst eine Einschränkung, indem sie den unbestimmten Rechtsbegriff "wenn möglich und zulässig" verwendet, was nichts anderes bedeutet, als dass man aus einsatztaktischen Gründen (möglich) davon abweichen darf. Der Begriff "zulässig" fordert die rechtliche Erlaubnis für die Verwendung der beiden miteinander kombinierten Signale.

Das Ganze soll der "Anzeige" der "Inanspruchnahme von Sonderrechten" dienen, also in erster Linie die anderen Verkehrsteilnehmer warnen, um dadurch Schaden zu verhüten. Es handelt sich also um eine Schadensverhütungsvorschrift.


Nur wer heil ankommt, kann retten.

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