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Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerlöscher und Rauchmelder21 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern405626
Datum28.05.2007 21:21      MSG-Nr: [ 405626 ]7845 x gelesen

..das darf doch nicht wahr sein !!!!!

Da fällt mir als erstes ein Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 1 ein : "Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Anzahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind....."
In Abs. 2 steht : " Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen, Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den besetehenden besonderen gefahren stehen...."

Das wäre auch schon nicht erfüllt worden.

Ich würde denen mal die Bauaufsicht und die Berufsgenossenschaft auf den hals schicken. Zweitens würde ich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde auf Grund dieser Zustände die Betriebsgenehmigung resp. die Bauabnahme hinterfragen lassen. Mal beim Regierungspräsidenten des Regierungsbezirkes eine schriftliche Beschwerde machen....



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