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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | ||
Autor | Ferd8ina8nd 8H., Stuttgart / Baden Würtemberg | 405729 | ||
Datum | 29.05.2007 12:08 MSG-Nr: [ 405729 ] | 18990 x gelesen | ||
Geschrieben von Andre Sommer in hamburg funktioniert eine doppelzugehörigkeit nicht, bedingt durch das katastrophenschutzgesetz. Moin.... Ich versteh das System nicht so ganz (sorry) Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ??? Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ? Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ? Is nur so prinzipiell....das beschäftigt mich jetzt irgendwie ;) Grüße aus Stuttgart Wenn 10 Deutsch auf eine Konferenz mit 5 Vertretern anderer Nationen gehen, weden es die 10 Deutschen schaffen, sich von den 5 anderen demokratisch überstimmen zu lassen! | ||||
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