News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 405737 | |||
Datum | 29.05.2007 12:21 MSG-Nr: [ 405737 ] | 18869 x gelesen | |||
Wenn man in Hamburg zur BF geht, dann darf man nicht aktiv sondern nur als "Zuschauer" in ner FF sein ??? Man ist ja bereits Angehöriger der Feuerwehr Hamburg. Willst du etwa jemanden doppelt führen? So kann man auch die Anzahl seiner Einsatzkräfte künstlich hochhalten. Heißt dass, dieser Gaststatus erlaubt auch nicht, bei Einsätzen mitzufahren bzw. Übungen mitzumachen ? Doch, das erlaubt dieser. Ansonsten bräuchte man auch keinen Gaststatus. Das was du beschreibst nennt man "Mensch, einfach (hü)" Hmmmm.....sorry...mach mir da grad Gedanken drüber....gibts da Gründe dafür, die in dem Gesetz niedergeschrieben sind ? Man kann halt nicht zweimal Angehöriger ein und derselben Wehr sein. Und im Grundsatz gibt es nur eine Feuerwehr Hamburg. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
<< [Master] | antworten | >> | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | |||
|
|
0.110