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Atemschutzgeräteträger
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen405808
Datum29.05.2007 15:03      MSG-Nr: [ 405808 ]18877 x gelesen

Wenn das der Hintergrund ist, sind denn auch andere, möglicherweise länger bindende Funktionen, tabu (z.B. AGT)?

Wie schon gesagt ist das nur eine Vermutung meinerseits. Aber selbst dann ist es qualitativ was anderes einen AGT abzugeben als eine Führungskraft.

MkG
Marc


Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


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