News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstrang FF | 55 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP (KLF-Land) | 405824 | ||
Datum | 29.05.2007 16:04 MSG-Nr: [ 405824 ] | 18800 x gelesen | ||
Geschrieben von Heiko Kirch Also §9 Abs 5.3 FSHG NRW schauen§9 FSHG NRW, Stand 2005, hat bei mir nur 3 Absätze: § 9 Arten Weiter dann in § 12, Abs. 9: (9) Angehörige der Jugendfeuerwehr sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Sie dürfen nur zu Übungsdiensten und im Einsatz nur zu Tätigkeiten außerhalb des Gefahrenbereichs herangezogen werden. Und wirklich in der Eifel liegt Grafschaft auch nicht ;-) Alles natürlich nur meine eigene bescheidene Meinung! Wäre auch langweilig, wenn jeder diese Meinung haben würde... Meine Wehr: http://www.ffw-grafschaft.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|