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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstrang FF55 Beiträge
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland405864
Datum29.05.2007 19:24      MSG-Nr: [ 405864 ]18814 x gelesen

geschrieben von Florian Hartner:
Führungsfunktionen in der Wehr dürfen nicht ausgeübt werden sowie keine Führungsaufgaben im Einsatz wahrgenommen werden.

Ein Beispiel dazu, nur dass ich es verstehe:
OBM (mD bei BF HH mit GrFü BF (BIII)) Gast bei Löschzug FF Hamburg XY. Einsatz morgens zur Knoppersfresserzeit, kein GrFü FF anwesend OBM BF darf nicht als Fahrzeugführer (Gruppe-/Staffelführer) eingesetz werden??
Wenn's so wäre......vielamkopfkratz!


Gruß Daniel



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