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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorMath8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen406650
Datum03.06.2007 05:13      MSG-Nr: [ 406650 ]5412 x gelesen

Mogen,

Geschrieben von Martin Florian Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet die Aufgaben die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen.
Du hast recht auf TH1, TH2, Funk, ATM, u.n.w

nachlesen kannst du dies in Niedersachsen Brandschutzgesetz


Das steht da wirklich so deutlich? Diese Lehrgänge - explizit?

Davon abgesehen nützte ihm auch das wenig, da er ja, wie Du sicher gelesen hast, in Thüringen wohnt und das von Dir genannte Niedersächsische Gesetz für ihn daher genau so relevant ist wie eines aus Timbuktu.


mfG

Mathias Zimmer


#Wie üblich meine persönliche Meinung.#

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