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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Recht auf Ausbildung | 12 Beiträge | ||
| Autor | Math8ias8 Z.8, Offenbach / Hessen | 406650 | ||
| Datum | 03.06.2007 05:13 MSG-Nr: [ 406650 ] | 5412 x gelesen | ||
Mogen, Geschrieben von Martin Florian Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet die Aufgaben die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen. Das steht da wirklich so deutlich? Diese Lehrgänge - explizit? Davon abgesehen nützte ihm auch das wenig, da er ja, wie Du sicher gelesen hast, in Thüringen wohnt und das von Dir genannte Niedersächsische Gesetz für ihn daher genau so relevant ist wie eines aus Timbuktu. mfG Mathias Zimmer #Wie üblich meine persönliche Meinung.# | ||||
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