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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaRecht auf Ausbildung12 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen406734
Datum03.06.2007 12:21      MSG-Nr: [ 406734 ]5339 x gelesen

Geschrieben von Martin Florian
Die Gemeinden haben in ihrem Gebiet die Aufgaben die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen sicherzustellen.
Du hast recht auf TH1, TH2, Funk, ATM, u.n.w

nachlesen kannst du dies in Niedersachsen Brandschutzgesetz


Geschrieben von Mathias ZimmerMogen,

Das steht da wirklich so deutlich? Diese Lehrgänge - explizit?


Naja, wenn er

TM1 und TM2 geschrieben hätte, wäre es korrekt gewesen.

Geschrieben von Mathias ZimmerDavon abgesehen nützte ihm auch das wenig, da er ja, wie Du sicher gelesen hast, in Thüringen wohnt und das von Dir genannte Niedersächsische Gesetz für ihn daher genau so relevant ist wie eines aus Timbuktu.

Richtig

Gruß
Heinrich



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