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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin407223
Datum05.06.2007 11:25      MSG-Nr: [ 407223 ]28502 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Hauke HammerichWenn die wie hier angebracht muss in SH z.B. eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgen:


    Ja, weil diese Anbringung nicht der Genehmigungsurkunde entspricht.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt