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| Thema | Amtshilfeersuchen! | 30 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8H., Wuppertal / NRW | 407306 | ||
| Datum | 05.06.2007 15:54 MSG-Nr: [ 407306 ] | 7754 x gelesen | ||
auch wenn ich das etwas Laienhaft ausdrücke, aber ich verstehe das ganze so: LKW Anhalten und Durchleuchten/Durchsuchen: polizeiliche Handlung Beseitigen von Gefahrgut (Inhalt der Säcke) und ordnungsgemäßes Trennen: keine polizeiliche Handlung (kann z.B. durch FW durchgeführt werden) Sicherstellen der Zigaretten: polizeiliche Handlung ordnungsgemäße Beseitigen des Gefahrgutes: keine polizeiliche Handlung (Entsorgungsunternehmen) Dahingegen wäre ein Einsatz der FW als Wasserwerferersatz auch auf jeden Fall eine polizeiliche Handlung und m.M. nach auch aus gutem Grund ausgeschlossen Viele Grüße Sebastian Ein Experte ist ein Mann, der hinterher genau sagen kann, warum seine Prognose nicht gestimmt hat. Sir Winston Churchill (1874 - 1964) | ||||
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