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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Polizei
RubrikSonstiges zurück
ThemaAmtshilfeersuchen!30 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW407307
Datum05.06.2007 15:57      MSG-Nr: [ 407307 ]7786 x gelesen

Hallo,

Warum nicht? Soweit ich weiß steht nichts davon im FSHG

Geschrieben von Torsten MeißDie Pol kann ja die Feuerwehr nicht auch al Wasserwerferersatz bei DEmos anfordern.

Sowas ähnliches hatten wir schonmal. Bei einer Massenschlägerei in einem Festzelt hat die Polizeistreife um Hilfe gebeten und sie auch erhalten.
Gegen 400 l/min Wasser gibt es nur sehr wenige Argumente.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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