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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., Berlin / Berlin407340
Datum05.06.2007 17:22      MSG-Nr: [ 407340 ]28578 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Ulrich Cimolino2. § 53 (3) (wie Hänsch das so toll zitiert), ist aufgehoben:

    Dann schau mal in §53a, Ziff 3. Da sind die zusätzlichen Warnleuchten geregelt.

    In dem von Dir genannten §52 (4) geht es um Rundumleuchten, wir reden hier um einseitig wirkende Leuchten.

    Ich hatte das "a" beim Posten leider auch vergessen.


    Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
    Und das ist gut so.

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt