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RubrikSonstiges zurück
ThemaAmtshilfeersuchen!30 Beiträge
AutorBern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern407412
Datum05.06.2007 22:35      MSG-Nr: [ 407412 ]7769 x gelesen

Hallo Fliorian,

die sind nicht so doof, sondern vom THW-Helferrechtsgesetz dazu verpflichtet - genauso wie ´z. B. in Bayern und auch in anderen Bundesländern die FW laut Wassergesetzen verpflichtet sind, den Nachbargemeinde - auf eigene Kosten - zu helfen.
Also erst mal die gesetzlichen Grundlagen anschauen, bevor man andere für doof erklärt - wer mit einem Finger auf andere zeigt, zeigt mit drei Fingern zurück

Grüße


Bernadette



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