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| Thema | Amtshilfeersuchen! | 30 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 407498 | ||
| Datum | 06.06.2007 11:44 MSG-Nr: [ 407498 ] | 7676 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Ott enn der eh nach 15 Minuten weg ist, wozu dann noch die Feuerwehr? Weil die nach fünf Minuten raus ist? Und vielleicht wohnen ja ein oder zwei Kameraden in der Nähe des Tatortes, so dass hier eine zusätzliche Störung des Täters schon bei der Anfahrt vorliegt. Geschrieben von Matthias Ott Naja, jedem das seine - wer zahlt eingentlich dann für die böswillige Alarmierung? Der böswillig Alarmierende, schätze ich. Aber wenn der besorgte Bürger nun mal Feuerschein oder Rauch in einem Gebäude gesehen haben will. Oder die vom Täter eingeschlagene Autoscheibe für einen "Knall" von einem Verkehrsunfall hält. Da kann man der unbescholtenen Person natürlich keinen Vorwurf machen. Möglichkeiten sich da rauszureden, gibt es sicherlich. Keine Frage ist, dass ich solche Praktiken nicht gutheiße! Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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