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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | G26 nach Krankheit wiederholen? | 5 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 407910 | ||
Datum | 08.06.2007 12:34 MSG-Nr: [ 407910 ] | 4640 x gelesen | ||
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Die Verpflichtung ergibt sich aus der Eigenverantwortklichkeit des zu Untersuchenden. Wenn der zu Untersuchende oder aber auch z.B. der Wehrführer) die Gesundheit anzweifelt dann hat man zum Arzt zu gehen. Das gilt nicht nur nach schweren Erkrankungen sondern auch nach Eingriffen z.B. an der Nasenscheidewand weil man ständig schnarcht. MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 320-028-330 | ||||
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