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RubrikAtemschutz zurück
ThemaG26 nach Krankheit wiederholen?5 Beiträge
AutorThom8as 8W., Norden / Niedersachsen407910
Datum08.06.2007 12:34      MSG-Nr: [ 407910 ]4640 x gelesen
Infos:
  • 08.06.07 BGI 504-26 (pdf) auf www.arbeitssicherheit.de

  • Die Verpflichtung ergibt sich aus der Eigenverantwortklichkeit des zu Untersuchenden.
    Wenn der zu Untersuchende oder aber auch z.B. der Wehrführer) die Gesundheit anzweifelt dann hat man zum Arzt zu gehen.

    Das gilt nicht nur nach schweren Erkrankungen sondern auch nach Eingriffen z.B. an der Nasenscheidewand weil man ständig schnarcht.


    MfG Thomas

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    Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit!

    Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen!

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    Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung.

    Meine Homepage



    ICQ-Nummer: 320-028-330


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     08.06.2007 11:43 Carm7en 7g., Buch
     08.06.2007 12:01 Rico7 H.7, Hirschberg
     08.06.2007 12:34 Thom7as 7W., Norden
     08.06.2007 13:31 Carm7en 7g., Buch
     08.06.2007 15:53 Math7ias7 Z.7, Offenbach

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