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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408190
Datum09.06.2007 22:48      MSG-Nr: [ 408190 ]28537 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Hallo!

    Geschrieben von ---Gerhard Bayer--- ... weder der nach §53a zugelassene Triblitz 2 (bei uns an zwei Großfahrzeugen angebracht) noch die effecta RWS (bei uns an einem Großfahrzeug und einem Kleinfzg. dran) sind "Warnfunzeln" sondern m.E. recht effektive Warnanlagen

    Bei diesen Modellen gibt es Probleme bei den Hauptuntersuchungen?

    Könnte daran liegen, das sie aussen am Fahrzeug angebracht sind!
    (Absatz 3 von §53a StVZO komplett gelesen?)

    Andernfalls stimme ich dir zu, da sollte man dann einfach gegen protestieren.

    Die "klassischen" zusätzlichen Warnleuchten wie diese hier http://www.order.conrad.com/xl/8000_8999/8100/8160/8164/816400_BB_00_FB.EPS.jpg sind das, was ich meinte.

    Geschrieben von Henning Koch
    "Feuerwehrs möchte aber keine zusätzliche Warnfunzel haben, sondern eine ordentliche Heckwarnanlage. So, wie sie bei den anderen vorhanden ist, die auf Straßen arbeiten."

    ... glaube ich kaum. Schon mal die Abmessungen von Warnanlagen am Heck von auf der BAB eingesetzten Strassendienstfahrzeugen gesehen - der Platz dürfte sich an kaum einem LF finden. Also bitte nicht etwas fordern, was dann in Realität nicht umsetzbar ist ...


    Über den Umfang vlg. meine Antwort auf Ulrichs Beitrag.
    Ansonsten ist mir aber ziemlich schnell nach dem Schreiben des o.g. aufgefallen, dass Feuerwehrs sich da eben nicht einig ist, was sie will. Hauptsache bunt und blinkt kann irgendwie nicht das Ziel sein, ein einheitliches Signalbild sollte man unbedingt anstreben. Dazu eine möglichst einfache Bedienbarkeit. Genau da sieht man aber oft genug die wildesten Dinge: Bedienteile mit mehr als einem halben Dutzend Knöpfen, die dann möglichst noch hinten im GR und vorne vielleicht noch eine "An/Aus", mit der Folge dass in einer Vielzahl von Einsatzfällen eine unzweckmässige Signalform eingestellt ist...

    Übrigens sichert in Hessen die Autobahnpolizei mit blauer RKL und zwei im Balken befindlichen gelben Blinkern (= Fahrtrichtungsanzeigern)

    Die Absicherungsmethoden der Polizei kann man leider oft nicht als erstrebenswert betrachten.

    Gruß,
    Henning



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