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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW408436
Datum11.06.2007 14:58      MSG-Nr: [ 408436 ]28381 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Geschrieben von Hauke HammerichDie setzen solche oder ähnliche Systeme (auch bei Neufahrzeugen) ein und können Lauflicht schalten.

    wollen wir wetten, dass die das (wie m.E. auch das Heckblaulicht, Frontblitzer usw.) von Fw/RD abgeschaut haben?

    Übrigens hat die Polizei auch mit Windschutzscheiben-Warnkennleuchten (blau) kein Problem, bekommen die i.d.R. anstandslos, während für Feuerwehrs da Einzelausnahmen notwendig sind..


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt