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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Heckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand | 72 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 408436 | ||
Datum | 11.06.2007 14:58 MSG-Nr: [ 408436 ] | 28381 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hauke Hammerich Die setzen solche oder ähnliche Systeme (auch bei Neufahrzeugen) ein und können Lauflicht schalten. wollen wir wetten, dass die das (wie m.E. auch das Heckblaulicht, Frontblitzer usw.) von Fw/RD abgeschaut haben? Übrigens hat die Polizei auch mit Windschutzscheiben-Warnkennleuchten (blau) kein Problem, bekommen die i.d.R. anstandslos, während für Feuerwehrs da Einzelausnahmen notwendig sind.. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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