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Strassenverkehrzulassungsordnung
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHeckwarnanlagen verboten, war: Versorgungsfahrzeug mit Ladebordwand72 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW408617
Datum12.06.2007 15:03      MSG-Nr: [ 408617 ]28779 x gelesen
Infos:
  • 05.06.07 Deutscher Bundestag - Onlinepetitionsformular

  • Mahlzeit!

    Geschrieben von Daniel BalzGeschrieben von Henning KochIIRC fordert die NEF-DIN doch ein beleuchtbares Schild 'Notarzt'.
    Ist das Straßenverkehrsrechtlich eine "Rotkreuz-Leuchte" i.S.d. §52 (5) StVZO (ist also das NEF ein Krankenkraftwagen), oder ist die erlaubt, weil sie in der NEF-DIN gefordert wird?


    Fällt das vielleicht hier runter, bzw wird so ausgelegt:

    §52 (6) StVZO
    1An Kraftfahrzeugen, in denen ein Arzt zur Hilfeleistung in Notfällen unterwegs ist, darf während des Einsatzes ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift "Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach angebracht sein, das gelbes Blinklicht ausstrahlt; dies gilt nur, wenn der Arzt zum Führen des Schildes berechtigt ist.


    negativ, das ist der klassische Dachaufsetzer, wie er auch in Fw-Kreisen beliebt (mit Beleuchtung aber verboten) ist.

    Sieht man (hier in der Gegend jedenfalls) regelmässig auf den Taxis, mit denen der ärztliche Bereitschaftsdienst unterwegs ist.

    Gruß,
    Henning



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